Wir führen gesetzliche sowie freiwillige Prüfungen unterschiedlicher Art durch.

Aus unserer Sicht sollte ein Jahres- oder Konzernabschluss nicht nur gegenüber Dritten, wie Banken, Kreditgebern usw. einen Mehrwert bieten, sondern auch hinsichtlich der transparenten Abbildung der eigenen Unternehmenssituation.

Wir kommen auch hier unserer Beraterrolle nach und geben unseren Mandanten aufgrund unserer Prüfungsergebnisse Auskunft sowie entsprechende Handlungsempfehlungen zu Chancen und Risiken der unternehmerischen Entwicklung.

Ob gesetzliche oder freiwillige Prüfungen, wir übernehmen für Sie:

  • Prüfung von Jahres-/ Konzernabschlüssen
  • Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung
  • Sonderprüfungen, wie Gründungs-, Kapitalerhöhungs- und Eingliederungsprüfungen
  • Umwandlungsprüfungen, wie zu Formwechsel, Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung
  • Kreditwürdigkeits-, Unterschlagungs- und Sanierungsprüfungen