In Zeiten der Globalisierung sind Auslandsgeschäfte für viele Firmen an der Tagesordnung. Wenn es um internationale und länderspezifische Gesetzgebungen geht, wird die Situation noch komplizierter. Sollten Sie wirtschaftlich auch auf grenzüberschreitenden Märkten aktiv sein, beraten wir Sie spezifisch im Internationalen Steuerrecht.

Wir lösen für Sie Fragen des Internationalen Steuerrechts:

  • Besteuerung inländischer Steuerpflichtiger im Ausland bzw. von Ausländern im Inland
  • Beteiligung von Inländern an ausländischen Personen- und Kapitalgesellschaften bzw. von Ausländern an inländischen Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Ausländische Verluste und Verfahrensfragen
  • Betriebsstätten im Ausland
  • Grenzüberschreitende Arbeitnehmerbesteuerung
  • Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen
  • Verrechnungspreise bei Leistungsbeziehungen zu ausländischen Betriebsstätten und international verbundenen Unternehmen
  • Umwandlungen über die Grenzen hinweg
  • Internationales Erbschaftsteuerrecht

Schwerpunktmäßig betreuen wir Mandanten mit mittel- und osteuropäischen Geschäftsaktivitäten, insbesondere:

  • deutsche Unternehmen bei ihren Aktivitäten in Polen sowie
  • polnische Unternehmen bei ihren Aktivitäten in Deutschland.